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EU Führerscheine

EU-Flagge

Viele zu einer MPU gezwungene Verkehrsteilnehmer erhoffen sich, diese Hürde durch einen EU Führerschein zu umgehen. Wir möchten Sie zu diesem Thema aufklären.
Das Recht rund um den EU Führerschein hat sich in den vergangenen Jahren häufig gewandelt und ist für Personen, die nicht in der Materie stecken, anfangs schwer zu durchblicken. Mit der verbreiteten Unwissenheit hinsichtlich dem Themenkomplex EU Führerschein wurde auch eine Menge Geld umgesetzt.
Auf dieser Seite finden Sie übersichtlich und für Nichtjuristen verständlich alles, was zum EU Führerschein wissenswert ist.

Übersicht


Ausländische Führerscheine | Nicht - EU-Mitgliedstaaten


Um den EU Führerschein im Gesamtgefüge des Fahrerlaubnisrechts sinnvoll betrachen zu können, ist es zunächst notwendig, noch eine Ebene über die EU zu blicken. Für alle ausländischen Führerscheine gilt, dass diese spätestens 6 Monate nach Begründung des ordentlichen link Wohnsitzes in Deutschland zu Deutschen Führerscheinen umgeschrieben werden müssen, sofern man weiter am Straßenverkehr teilnehmen möchte.

Während dieser Frist von 6 Monaten müssen Sie grundsätzlich eine link Übersetzung des ausländischen Führerscheins bei sich führen, wenn Sie im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ein Fahrzeug führen.
Dieses Erfordernis entfällt lediglich bei Fahrerlaubnissen folgender Länder während der 6-Monats-Frist:
Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Senegal.

Fazit:
Für MPU Kandidaten bedeutet dies, dass es wegen dem Umschreibungserfordernis keinen langfristigen Sinn ergibt, sich einen ausländischen Führerschein zu beschaffen.
Aus verschiedensten Gründen ist man schließlich im Inland gemeldet, sofern man sich tatsächlich dort aufhält.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Probleme mit einem ausländischen Führerschein zu lösen, dem seien hier auch die Bestimmungen der link Meldegesetze nahe gelegt.


Ausländische Führerscheine | EU Mitgliedstaaten | EU Führerschein


Für ausländische Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten, den sog. EU Führerschein, gilt grundsätzlich, dass diese zwischen den einzelnen Ländern vorbehaltlos anerkannt werden.
Eine Umschreibungspflicht bei einem Wohnsitzwechsel besteht nicht. Siehe dazu auch die link Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991

Erwerb: Für den Erwerb der Fahrerlaubnis, also des EU Führerscheins in einem EU Mitgliedstaat, ist neben den üblichen Voraussetzungen ein durchgehender Aufenthalt im Ausstellerland von 185 Tagen notwendig.

Im Rahmen des in den vergangenen Jahren aufgekommenen link Führerscheintourismus werben viele Anbieter offensiv mit dem EU Führerschein zur Umgehung der MPU.
"Verbringen Sie einige angenehme Urlaubstage und schauen sie kurz bei unserer deutschsprachigen, im EU-Ausland angesiedelten Fahrschule vorbei." So, oder so ähnlich.
Ganz so einfach ist es leider nicht.

Seit Bekanntwerden eines link Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004, welches gerne fehlinterpretiert wurde, boomte der link Führerscheintourismus. Das Urteil wurde als Freifahrtschein für rechtswidrig erworbene ausländische Führerscheine gewertet.
Rechtswidrig bedeutet hier, dass der Führerschein im Ausland ohne die vorgeschriebene 185-tägige Aufenthaltsdauer erworben wurde. Rechtswidrig hin oder her, nach diesem Urteil musste der ausländische Führerschein trotzdem anerkannt werden, sofern in Deutschland keine sog. link Sperrfrist mehr bestand.

Aus einem ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof ergangenen link Urteil vom 26. Juni 2008, das sich u.a. mit der Problematik der inländischen MPU-Anordnung und der Gültigkeit vom EU Führerschein beschäftigt, ergibt sich folgendes:

EU Führerscheine, die unter Nichteinhaltung der 185-tägigen Aufenthaltsfrist im Ausstellerland erteilt wurden, können in Deutschland aberkannt werden.

EU Führerscheine, hinsichtlich derer im Ausstellerland ein Prüfungsverfahren bezüglich deren Rechtswidriger Ausstellung anhängig ist, können in Deutschland aberkannt werden.

Wird der ausländischen ausstellenden Behörde bekannt, dass jemand entgegen seinen Angaben seinen tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, kann der ausländische Führerschein wieder eingezogen und aberkannt werden.

Wurde ein EU Führerschein während einer in Deutschland laufenden Sperrfrist erworben, ist dieser in Deutschland abzuerkennen.


Aktuelle Lage

Ab dem 19.01.2009 hat sich die Lage durch die Umsetzung der link EG-Richtlinie 2006/126/EG nochmals verändert.

Für EU Führerscheine, die vor dem 19.01.2009 erworben wurden, bleibt alles unverändert wie link oben beschrieben.

Für EU-Führerscheine, die nach dem 19.01.2009 erworben wurden, gelten bedeutend strengere Vorschriften:

Ein EU-Mitgliedstaat muss (!) die Ausstellung eines Führerscheins ablehnen, wenn eine frühere Fahrerlaubnis des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Erteilt ein Mitgliedstaat dennoch eine Fahrerlaubnis, so verweigert der Staat, in dem die frühere Führerscheinmaßnahme getroffen wurde, die Anerkennung des ausländischen Führerscheindokumentes.

Der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis fährt dann ohne gültige Fahrerlaubnis und macht sich gem. link § 21 StVG strafbar. Diese Tat kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Fazit

Bis Anfang 2009 wäre ein EU Führerschein bei Anordnung einer link MPU noch das Mittel der Wahl gewesen, sofern der Betroffene bereit wäre, gewisse Risiken zu tragen.

Seit Umsetzung der link EG-Richtlinie 2006/126/EG manövriert man sich bei bestehender Sperre und/oder Anordnung einer MPU mit einem EU Führerschein, selbst wenn man ihn bekommt, in absehbarer Zeit in noch größere Schwierigkeiten.

Wer darauf hofft, nicht erwischt zu werden, oder es werde nicht bemerkt, handelt mehr als leichtsinnig. Grade in neuerer Zeit können die Behörden dank moderner EDV und hochentwickelter Kommunikationsmittel in Sekundenschnelle die Geschichte eines Führerscheininhabers auslesen.


Fassen Sie ihr Problem an der Wurzel - stellen Sie sich der link MPU! Wir führen Sie zum Erfolg. Setzen Sie sich noch heute mit uns in link Verbindung.


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!



















Definitionen



Wohnsitz:
Als "ordentlicher Wohnsitz" gilt: "der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt".

Sperrfrist
Sperrfristen werden in aller Regel gerichtlich angeordnet. Während dieser Frist darf keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Die Dauer der Sperrfrist liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch auf Lebenszeit angeordnet werden.

Zu Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung setzen Sie sich mit uns in link Verbindung.

Übersetzung
Ihren ausländischen Führerschein übersetzt Ihnen zum Beispiel ihre link ADAC-Niederlassung.