mpu nord

Input

Sie haben eine Meldung aus dem Bereich MPU, Führerschein, Straßenverkehr, die hier veröffentlicht werden sollte?
Schreiben Sie eine E-Mail!

input[at]mpu-sofort.de

Startseite > MPU News > Die Sache mit dem Sicherheitsabstand

Die Sache mit dem Sicherheitsabstand

Vom 26.08.2013

Kennen Sie diesen Gedanken? Man ist auf der linken Spur unterwegs. Vor einem ein anderes Fahrzeug. Man hält einen gefühlt angemessenen Abstand ein. Soweit alles in Ordnung. Dann schiebt sich ein weiteres Fahrzeug von der mittleren oder rechten Spur zwischen Vordermann und einen selbst. Das war's dann mit dem richtigen Sicherheitsabstand. Wie ist die Lage, wenn man just in diesem Moment geblitzt und dann mit dem Vorwurf der Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands konfrontiert wird?
Eigentlich ist man ja nicht selbst schuld, sondern der Lückenfüller von rechts hat den Abstand ruiniert. Muss man nun panisch abbremsen, ausrollen lassen oder etwas ganz anderes? Je nach Stand des Punktekontos dürften die Reaktionen unterschiedlich ausfallen.

Kürzlich befasste sich das OLG Hamm (AZ 1 RBs 78/13 vom 09.07.2013) mit dieser Frage und kam im Einklang mit der Vorinstanz zu zwar eindeutigen, aber etwas rabiaten Ergebnissen. Wer für einen längeren Zeitraum als 3 Sekunden den Abstand unterschreitet, begibt sich in den Bereich schuldhaften Handelns. Nach dieser Zeit, so das Gericht, könne nicht mehr nur von einem vorübergehenden, kurzzeitigen Ereignis ausgegangen werden.

Um keine Raserei zu begünstigen, wurde zu der 3-Sekunden-Formel das Erfordernis gestellt, dass auch eine Wegstrecke von 140m in der Zeit nicht überschritten werden darf. Das ergibt eine tolerierte Geschwindigkeit von ca. 165 km/h. Ist jemand aber etwa mit 300 km/h unterwegs, verbleiben ihm weniger als 2 Sekunden, den geforderten Abstand wiederherzustellen. Nicht grade viel.
Einen Vorteil hat das Urteil aber mit Sicherheit: Die Frage, wie man sich nun zu verhalten hat, dürfte vorerst geklärt sein.


<< Voriger Artikel | Übersicht | Nächster Artikel >>